Private Insolvenz - Überschuldung - Verbraucherinsolvenz
Der sichere Weg schuldenfrei zu werden ist die Privatinsolvenz. Denn nach 6 Jahren wird man unter bestimmten Vorraussetzungen von seiner Restschuld befreit und einem Neuanfang steht nun nichts mehr im Wege.
Ablauf eines Insolvenzverfahrens:
- Schuldenbereinigungsplan - Den Gläubigern wird ein Angebot unterbreitet, wie bestehende Schulden bereinigt werden.
- Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren - Das Insolvenzrecht schreibt vor, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern folgen muss. Wird dieser von nur einem Gläubiger abgelehnt, folgt das gerichtliche Insolvenzverfahren. Bei Erfolg wird die Tilgung der Schulden durch ein Treuhänderkonto abgewickelt.
- Insolvenzverfahren - Es wird bei dem zuständigen Amtsgericht ein Insolvenzantrag gestellt. Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan wird den Gläubigern zugestellt. Wenn die Mehrheit der Gläubiger zustimmt, wird der Plan durchgeführt. Sollte dieses Verfahren ebenfalls scheitern, so wird vom Gericht ein Insolvenzverwalter bestimmt, der das Vermögen verwaltet und die Gläubiger auszahlt. Danach tritt die Restschuldbefreiung ein.
- Restschuldbefreiung Voraussetzung - Antrag auf Restschuldbefreiung stellen - Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen - Man muss sich während der Wohlverhaltensphase (6 Jahre) um eine angemessene Arbeitsstelle kümmern. Zumutbare Tätigkeiten dürfen nicht abgelehnt werden. Nach 6 Jahren wird man per Gerichtsentscheid von den Restschulden befreit.