Urheberrecht Zitate, Texte, Gedichte….
Laut Urheberrecht darf ein Autor erst 70 Jahre nach seinem Tod frei zitiert werden.
Nach Ablauf der 70-Jahre-Schutzfrist sind diese Werke frei und können von allen genutzt werden.
Alle anderen Werke und Texte bedürfen der Genehmigung.