Private Krankenversicherung
Wer darf wann in die private Krankenversicherung wechseln?
- Angestellte deren Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt
- Selbständig und Freiberufler
- Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre
- Beamte
- Stundenten
Die private Krankenversicherung bietet die bestmögliche medizinische Versorgung im Krankheitsfall, wobei man den Versicherungsumfang selbst bestimmt. Grundsätzlich besteht die private Krankenversicherung aus 5 einzelnen Tarifen:
- Ambulanter Schutz - Allgemeine Arztkosten, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
- Zahnschutz - Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
- Stationärer Schutz - Behandlungs- und Aufenthaltskosten während des Krankenhausaufenthalts
- Pflegeversicherung - Gesetzlich vorgeschrieben
- Beitragsrückstellung für das Rentenalter - 10% Beitragszuschlag während des Arbeitslebens wird zur Beitragsreduzierung im Rentenalter verwenden.
Ein großes Plus der privaten Krankenversicherung ist die Beitragsrückerstattung. Diese kann bis zu 6 Monatsbeiträgen betragen