Mit dem neuen Steueränderungsgesetz treten ab dem 01.Januar 2007 folgende Änderungen in Kraft, die die meisten Steuerzahler treffen:
Steueränderungen ab 2007:
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind keine Werbungskosten mehr, sonder werden rein als Privatvergnügen angesehen. Ab dem 21ten Kilometer haben die Finanzbehörden ein einsehen und man darf die 30Cent Kilometerpauschale als Werbungskosten geltend machen. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel können nicht mehr abgesetzt werden.
Das Häusliches Arbeitszimmer wird nur noch vom Finanzamt anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Diese Voraussetzung wird nur noch von Heimarbeitern erfüllt.
Kindergeld wird nur noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Für Kinder die in 2006, 25 oder 26 Jahre alt werden bekommt man weiterhin bis zum 27. Lebensjahr das Kindergeld ausbezahlt
Der Sparerfreibetrag wird auf 750€ (Ledige) 1500€ (Paare) gesenkt.
Reichensteuer - Einkommen über 250.000€ (Ledige)/500.000 € (Paare) werden mit 45% versteuert
Die Umsatzgrenze für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird auf 500.000€ angehoben
Die Umsatzsteuer steigt auf 19% - Der ermäßigte Satz bleibt bei 7%
Die Versicherungssteuer steigt auf 19%
Ein Kredit ohne blockierende Schufaeintragung - ist das Möglich? - Ja
Schweizer AGs bieten unter bestimmten Voraussetzungen Kredite ohne Schufa an:
- man muss als Arbeitnehmer bereits seit einem Jahr bei seinem jetzigen Arbeitgeber fest angestellt sein. Eine Kopie des Arbeitsvertrags reicht aus.
- man muss ein monatlich,regelmäßiges, frei pfändbares Einkommen haben und per Gehaltsabrechnung nachweisen.
- Das Gehalt muss auf ein Girokonto ausbezahlt werden. Der Inhaber muss identisch mit dem Antragsteller sein.
- Je nach Laufzeit des Kredits muss das Alter des Antragstellers zwischen 18 und 55 Jahren liegen.
Wer alle Voraussetzungen erfüllt erhält mit großer Wahrscheinlichkeit einen Kredit, der nicht in die Schufa eingetragen wird und für den auch keine Schufaauskunft erfolgt. Als Sicherheit wird eine Gehaltsabtretung vereinbart.
Der sichere Weg schuldenfrei zu werden ist die Privatinsolvenz. Denn nach 6 Jahren wird man unter bestimmten Vorraussetzungen von seiner Restschuld befreit und einem Neuanfang steht nun nichts mehr im Wege.
Ablauf eines Insolvenzverfahrens:
- Schuldenbereinigungsplan - Den Gläubigern wird ein Angebot unterbreitet, wie bestehende Schulden bereinigt werden.
- Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren - Das Insolvenzrecht schreibt vor, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern folgen muss. Wird dieser von nur einem Gläubiger abgelehnt, folgt das gerichtliche Insolvenzverfahren. Bei Erfolg wird die Tilgung der Schulden durch ein Treuhänderkonto abgewickelt.
- Insolvenzverfahren - Es wird bei dem zuständigen Amtsgericht ein Insolvenzantrag gestellt. Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan wird den Gläubigern zugestellt. Wenn die Mehrheit der Gläubiger zustimmt, wird der Plan durchgeführt. Sollte dieses Verfahren ebenfalls scheitern, so wird vom Gericht ein Insolvenzverwalter bestimmt, der das Vermögen verwaltet und die Gläubiger auszahlt. Danach tritt die Restschuldbefreiung ein.
- Restschuldbefreiung Voraussetzung - Antrag auf Restschuldbefreiung stellen - Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen - Man muss sich während der Wohlverhaltensphase (6 Jahre) um eine angemessene Arbeitsstelle kümmern. Zumutbare Tätigkeiten dürfen nicht abgelehnt werden. Nach 6 Jahren wird man per Gerichtsentscheid von den Restschulden befreit.