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Kindergeld - Neuregelung Kindergeld - Kindergeldantrag

Seit Januar 2009 gelten folgende Zahlen für das Kindergeld

Kindergeldhöhe

  • für die ersten zwei Kinder je 164 Euro
  • für das dritte Kind 170 Euro
  • für jedes weiter Kind 195 Euro

Voraussetzungen für Kindergeld

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Einkommensteuerpflicht in Deutschland

 

Anspruch auf Kindergeld haben alle

  • leiblichen Kinder
  • adoptierten Kinder
  • Pflegekinder (Leben im Haushalt des Antragssteller)
  • Enkelkinder (Leben im Haushalt des Antragstellers)

Wie lange wird Kindergeld gezahlt

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (bei Arbeitslosigkeit des Kindes)
  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind in der Schul- oder Berufsausbildung ist

 

Wo muss man Kindergeld beantragen

Der Antrag wird schriftlich bei den zuständigen Familienkassen gestellt. Benötigt werden

  • Geburtsurkunde
  • Lebensbescheinigung
  • Schulbescheinigung (ab 18Jahre)
  • Arbeitslosenbescheinigung (ab 18Jahre)

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