Kindergeld - Neuregelung Kindergeld - Kindergeldantrag
Seit Januar 2009 gelten folgende Zahlen für das Kindergeld
Kindergeldhöhe
- für die ersten zwei Kinder je 164 Euro
- für das dritte Kind 170 Euro
- für jedes weiter Kind 195 Euro
Voraussetzungen für Kindergeld
- Wohnsitz in Deutschland
- Einkommensteuerpflicht in Deutschland
Anspruch auf Kindergeld haben alle
- leiblichen Kinder
- adoptierten Kinder
- Pflegekinder (Leben im Haushalt des Antragssteller)
- Enkelkinder (Leben im Haushalt des Antragstellers)
Wie lange wird Kindergeld gezahlt
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres (bei Arbeitslosigkeit des Kindes)
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind in der Schul- oder Berufsausbildung ist
Wo muss man Kindergeld beantragen
Der Antrag wird schriftlich bei den zuständigen Familienkassen gestellt. Benötigt werden
- Geburtsurkunde
- Lebensbescheinigung
- Schulbescheinigung (ab 18Jahre)
- Arbeitslosenbescheinigung (ab 18Jahre)