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Was ist die Abgeltungssteuer

Wann kommt die Abgeltungssteuer - Wen betrifft die Abgeltungssteuer und was beudetet Abgeltungssteuer. 

Die Einführung der Abgeltungssteuer ist auf den 01.01.2009 terminiert. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Kapitalerträge, die nicht aus einem Unternehmen stammen, mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25% belegt. Zuzüglich des Solidaritätszuschlags und die Kirchensteuer.

 

Als Bemessungsgrundlage dienen die durch den Sparerfreibetrag (EUR 801,00 für Alleinstehende, EUR 1.602,00 für Verheiratete) reduzierten Bruttoerträge. Der persönliche Einkommenssteuersatz spielt in diesem Zusammenhang ebenfalls eine Rolle. Liegt er unter 25%, so kann der Steuerpflichtige die von seinem Kreditinstitut an das Finanzamt gezahlte Abgeltungssteuer teilweise zurück fordern. Von der Abgeltungssteuer werden sowohl alle Einkünfte aus Kapitalvermögen als auch Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erfasst.

Darunter fallen zum einen Zinserträge aus Geldanlagen bei Kreditinstituten, Dividenden und Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren sowie Erträge aus Termingeschäften und Investmentfonds. Zum anderen werden Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen, Wertpapieren und Beteiligungen an Immobiliengesellschaften besteuert. Die Veräußerung von Immobilien selbst bleibt von der Abgeltungssteuer jedoch unberührt. Die Einführung der Abgeltungssteuer bewirkt auch eine Änderung bezüglich der Besteuerung von Kursgewinnen. Diese wurden bisher mit der Spekulationssteuer belegt, die von der Haltedauer der einzelnen Wertpapiere abhing. Nach der neuen Regelung werden Kursgewinne ebenfalls mit 25% Abgeltungssteuer belegt, jedoch unabhängig von der Haltedauer. Die Spekulationssteuer wird damit entfallen. 

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