Ferienjob - Tipps
Was ist bei einem Ferienjob zu beachten
Ferienjobs dürfen Jugendliche erst ab 15 Jahren übernehmen. Die Wochenarbeitszeit von acht Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich und vier Wochen pro Jahr dürfen nicht überschritten werden. Unter 18 Jahren darf man keine Nachtschicht, keine Akkordarbeit sowie keine gefährlichen Tätigkeiten machen.
Jobs die auf 50 Tage im Jahr oder zusammenhängend maximal 2 Monate beschränkt sind, bleiben sozialversicherungsfrei. Es müssen nur Steuern bezahlt werden, die man aber mit dem Jahresausgleich meist zurückerstattet bekommt. Studenten dürfen in den Semesterferien länger arbeiten. Zu den Steuern kommen hier aber auch die Beiträge für die Rentenversicherung hinzu. Wird der Freibetrag überschritten, können die Eltern den Kindergeldanspruch verlieren.