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Die Qual der Wahl- verschiedene Fondstypen

Jeder Anleger kann mit Fonds seine individuell passende Geldanlage finden; sei es mit einem einzelnen Fonds oder mit der Kombination aus verschiedenen Fonds. Und auch so wie sich Lebenslagen verändern, kann die Geldanlage mit Investmentfonds jederzeit und ganz unbürokratisch an die aktuelle Lebenssituation angepasst werden. So gibt es die Möglichkeit, in einen Investmentfonds direkt oder bei einer Bank zu investieren. Im Gegenzug erhält der Anleger dafür Anteile am gesamten Fondsvermögen. Jedoch gilt zu bedenken, dass sich die Finanzmärkte und mit ihnen die Anlagewerte, in die ein Fonds investiert, permanent verändern.

Um im Fondsdschungel den Überblick zu behalten, sollte sich der Anleger im Vorfeld genauestens über die verschiedenen Formen informieren.

Zu den Grundtypen angebotener Investmentfonds gehören unter anderem auch offene und geschlossene Fonds.

Bei den offenen Fonds sind die Zahl der Anteile und somit auch die Zahl der Teilhaber, von vornherein festgelegt. (Open- End- Prinzip) Die Fondsgesellschaft gibt je nach Bedarf neue Anteile aus und kann auch ausgegebene Anteile zurück nehmen.

Bei den in der Bundesrepublik aufgelegten Investmentfonds handelt es sich in der Regel um offene Fonds. Jederzeit besteht die Möglichkeit, bei diesen Fonds neue Anteile zu erwerben. Jedoch hat die Fondsgesellschaft auch die Handhabe, die Ausgabe von Fondsanteilen zeitweise zu beschränken, auszusetzen oder sogar ganz einzustellen.

Dabei ist es für den Anleger wichtig zu wissen, dass die Gesellschaft dem Anleger gegenüber verpflichtet ist, die Anteilscheine jederzeit, im Rahmen der vertraglichen Bedingungen, zum gültigen Rücknahmepreis zurückzunehmen. Somit ergibt sich für den Anleger die Sicherheit, dass die Anteilscheine jederzeit liquidierbar sind.

Bei geschlossenen Fonds wird von vornherein nur eine begrenzte Zahl an Anteilen über eine festgelegte Anlagesumme ausgegeben. (Closed- End- Prinzip) Ist das geplante Volumen erreicht, wird der Fonds geschlossen und die Ausgabe von Anteilscheinen eingestellt. Die Gesellschaft ist auch nicht verpflichtet, wie beispielsweise bei offenen Fonds, Anteilscheine zurück zu nehmen. So können diese nur an Dritte, erforderlicherweise auch über die Börse, verkauft werden. Angebot und Nachfrage regeln dann den zu erzielenden Preis.

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