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Steuertipps und Steuerticks von Steuerberater Ferdinand Hermann

Dipl.-Finanzwirt (FH)
Ferdinand Hermann
Betriebswirt (VWA)  & Steuerberater

Ehemaliger Betriebsprüfer der Landesfinanzverwaltung

Adressse          Camberleystr. 65
                        74321 Bietigheim
Tel.                   07142/22 22 00

Fax                    07142/ 22 22 11
E-Mail               

 

Internet:           www.steuerberater-hermann.com

 

Leistungsbeschreibung Steuerberatung

Um Ihnen einen Überblick über unsere Leistungen zu geben, haben wir für Sie 4 Pakete, mit Leistungsbeschreibung und unverbindlichen Preisangaben geschnürt.
Eine Endgültige Abrechnung erfolgt nach der StBGebV.
Nach § 8 StBGebV und unseren AGB ist eine Vorauszahlung in Höhe des voraussichtlichen Honorars – siehe Paketpreise - vor Leistungserbringung zu leisten.

Die Leistungspakete bestehend aus - regelmäßigen Leistungen wie:

mtl. Buchführung                               BWA, Summen- und Saldenliste,
                                                         mit Umsatzsteuervoranmeldung
                                                         mit monatlicher Auswertung für Sie und Ihre
                                                         Bank
mtl. Lohnabrechnung
                                                         Lohnjournal
                                                         Beitragsnachweise
                                                         An- und Abmeldung,
                                                         Lohnsteuervoranmeldung

Leistungspaket 1 - Starter Angebot
bis 100.000 €  und 20.000 € Jahresumsatz 
-
Starter Angebot für vorstehende Leistungen mtl. nur 235,– €
Leistungspaket 2
- Bis 200.000 € Umsatz und 40.000 € Jahresgewinn
- Festigung Angebot für vorstehende Leistugnen mtl. nur 371,– €

Leistungspaket 3
- Bis 300.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresgewinn
- Aufsteiger Angebot für vorstehende Leistungen mtl. nur487,– €

 Leistungspaket 4
- Bis 400.000 € Umsatz und 100.000 € Jahresgewinn
- Etablierten Angebot für vorstehende Leistungen mtl. nur 581,– €

 
Unterjährigen und jährlichen Leistungen
Neben diesen regelmäßig monatlich oder vierteljährlich wiederkehrenden Leistungen erstellen wir für Sie Zwischenabschlüsse, Jahreserklärungen für alle Steuerarten und die Jahresabschlüsse für alle Gewinnermittlungsarten und Rechtsformen.
Entsprechend der Höhe der Einkünfte und/oder des Bilanzgewinnes/Überschusses und dem Aufwand für die Erstellung erfolgt die Berechnung nach der StBGebV.
Temporär auftretender Beratungsbedarf und bedarfsorientierte Beratung
Individuelle betriebswirtschaftliche, gestaltende Rechts- und Steuerberatung, Erarbeitung von Unternehmenskonzepten und Unternehmensplanung zur Erreichung unternehmerischer Ziele im laufenden Geschäft wie bei Gründung, Übernahme und Expansion berechnen wir:
-         bei steuerlichen Gestaltungen unserer Steuerkanzlei nach der StBGebV nach dem Wert des Interesses, dem RVG oder der freien Vereinbarung.
-         bei rechtlichen Sachverhalten und Vertragsgestaltungen unserer kooperierenden Anwaltskanzlei nach dem RVG.
-         Bei betriebswirtschaftlichen Unternehmensplanungen, Erstellen von Businessplänen, Unternehmensbewertungen mit Führung der Kauf-/Verkaufverhandlungen und Führung der Bankgespräche, Einführung der Kostenrechnung unserer Unternehmerberatung nach unserem Stundensatz von 97,00€/Std oder 970,– € pro Tag (8 Stunden) ggf. zuzüglich Reisekosten oder Fremdhonorare für unsere Kooperationspartner für EDV- und Versicherungsfragen.

 

Neben unseren Standartleistungen bieten wir Ihnen indiviuelle Betreuung bei Steuerärger (für nur 1,63€/Minute). Hier greifen Erfahrungswerte aus 25 Jahren Tätikeit in der Finanzverwaltung und Betriebsprüfung.

Weil…
Ihre Bank mit dem Finanzamt über Ihre Aktienspekulationen und Kapitalanlagen im Ausland plaudert und Sie bald interessierte Fragen gestellt bekommen
Weil..
Ihr deutscher Bauträger in Spanien geprüft wird und der deutsche Fiskus Gefallen an Ihrer Finca findet
Weil..
Der spanische, italienische …. Grundbuchauszug Ihnen aus Ihrer deutschen Steuerakte entgegenlächelt
Weil..
Das geerbte Vermögen in der Schweiz, Frankreich … Begehrlichkeiten nicht nur der deutschen Erbschaftssteuer weckt.
Weil..
Ihre Kontounterlagen aus der Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich  …. von den freundlichen Herren am Zoll in Ihrem Wagen gefunden wurden und Ihr heimisches Finanzamt Post bekam. Und Sie hatten sich über den freien Parkplatz vor Ihrer Bank gefreut!!!
Weil..
Ihre Ex (Geliebte, Mitarbeiter, Gesellschafter, Geschäftsführer, Geschäftspartner) ihre Leidenschaft für den Chorgesang entdeckt haben und als Denunzianten im Steuer-Chor des Fiskus „Singen“ was das Zeug hält
Weil..
Ihre Firmen-EDV zur virtuellen Blumenwiese der EDV-Jünger des Fiskus wird. Blumenpflücken während der Außenprüfung erlaubt.
Weil..
Zum Ärger über den 50 –99%-igen Wertverlust Ihres Aktiendepots auch noch despektierliche Fragen des Fiskus nach früher angefallenen Erträgen und der Finanzierung der Aktieneinkäufe kommen
Weil..
Sie zum Ärger mit den Mietern, Banken, Handwerkern auch noch beim Fiskus die Verluste aus den vermieteten Wohnungen nicht anerkannt bekommen
Weil..
Der Immobilienverkauf als privates Veräußerungsgeschäft oder gar als gewerblicher Grundstückshandel besteuert wird
weil
Sie als Freiberufler, z.B. als Rechtsanwalt der auch als Insolvenzverwalter tätig ist, vom Bürgermeister per Handschlag begrüßt werden – als Dank für die überwiesene Gewerbesteuer
Weil
Sie Ihr Vermögen durch Gründung einer Stiftung vor Erbenstreit und steuerlicher Auszehrung bewahren wollen
Weil
Sie auch als Mittelständler Beteiligungen steuerfrei verkaufen wollen
Weil
Sie die zuviel bezahlten Steuern der Vergangenheit, nach Ausscheiden mit Abfindung, für die zukünftige Existenzgründung als Eigenkapital benötigen
Weil
Sie als Unternehmer Familienangehörigen, oder sich selbst als GmbH-Geschäftsführer, Pensionszusagen gegeben haben
Weil
Ihre Mitarbeiter Benzingutscheine, Parkplätze, Fahrgeld, Mehrarbeitszuschläge, Direktversicherungen …. alles ohne Abzüge ausgezahlt bekommen wollen
Weil
Sie als Unternehmer Rücklagen für zukünftige Investitionen gewinnmindern bilden wollen- vor Anschaffung
Weil
Sie durch Gründung einer Betriebsstätte Gewerbesteuer sparen wollen
Weil
Sie mit Familienangehörigen eine nur von Ihnen genutzte Wohnung erworben haben und die steuerliche Förderung statt für 8 für 16 Jahre haben wollen.
Weil
Sie für die den studierenden Kindern überlassenen Wohnungen Eigenheim- und Kinderzulagen für die Dauer der Ausbildung, bis max. 8 Jahre erwarten und der Fiskus die Kinder nicht Ihrem Haushalt zurechnen will, weil die Kinder inzwischen verheiratet sind.

Und worüber ärgen Sie sich?

Lassen Sie es uns wissen, wir geben in Berlin Bescheid an Peer Steinbrück & Co.
Bei Verrechnung als Zeithonorar werden 98 € pro Stunde zzgl. gesetzliche. MwSt. verrechnet

Dies ist ein Beitrag von Steuerberater Hermann Ferdinand.
 

      

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