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Steuerliche Neuregelungen ab 2007

Mit dem neuen Steueränderungsgesetz treten ab dem 01.Januar 2007 folgende Änderungen in Kraft, die die meisten Steuerzahler treffen:

Steueränderungen ab 2007:

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind keine Werbungskosten mehr, sonder werden rein als Privatvergnügen angesehen. Ab dem 21ten Kilometer haben die Finanzbehörden ein einsehen und man darf die 30Cent Kilometerpauschale als Werbungskosten geltend machen. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel können nicht mehr abgesetzt werden.

Das Häusliches Arbeitszimmer wird nur noch vom Finanzamt anerkannt, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Diese Voraussetzung wird nur noch von Heimarbeitern erfüllt.

Kindergeld wird nur noch bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Für Kinder die in 2006, 25 oder 26 Jahre alt werden bekommt man weiterhin bis zum 27. Lebensjahr das Kindergeld ausbezahlt

Der Sparerfreibetrag wird auf 750€ (Ledige) 1500€ (Paare) gesenkt.

Reichensteuer - Einkommen über 250.000€ (Ledige)/500.000 € (Paare) werden mit 45% versteuert

Die Umsatzgrenze für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird auf 500.000€ angehoben

Die Umsatzsteuer steigt auf 19% - Der ermäßigte Satz bleibt bei 7%

Die Versicherungssteuer steigt auf 19%

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