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: 'Private Krankenversicherung' :

Private Krankenversicherung

Wer darf wann in die private Krankenversicherung wechseln?

  • Angestellte deren Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt
  • Selbständig und Freiberufler
  • Ärzte, Zahnärzte und Veterinäre
  • Beamte
  • Stundenten

Die private Krankenversicherung bietet die bestmögliche medizinische Versorgung im Krankheitsfall, wobei man den Versicherungsumfang selbst bestimmt. Grundsätzlich besteht die private Krankenversicherung aus 5 einzelnen Tarifen:

  • Ambulanter Schutz - Allgemeine Arztkosten, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel
  • Zahnschutz - Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
  • Stationärer Schutz - Behandlungs- und Aufenthaltskosten während des Krankenhausaufenthalts
  • Pflegeversicherung - Gesetzlich vorgeschrieben
  • Beitragsrückstellung für das Rentenalter - 10% Beitragszuschlag während des Arbeitslebens wird zur Beitragsreduzierung im Rentenalter verwenden.

Ein großes Plus der privaten Krankenversicherung ist die Beitragsrückerstattung. Diese kann bis zu 6 Monatsbeiträgen betragen

Geschrieben von Simone am Montag 30. Oktober 2006