Ein Kredit ohne blockierende Schufaeintragung - ist das Möglich? - Ja
Schweizer AGs bieten unter bestimmten Voraussetzungen Kredite ohne Schufa an:
- man muss als Arbeitnehmer bereits seit einem Jahr bei seinem jetzigen Arbeitgeber fest angestellt sein. Eine Kopie des Arbeitsvertrags reicht aus.
- man muss ein monatlich,regelmäßiges, frei pfändbares Einkommen haben und per Gehaltsabrechnung nachweisen.
- Das Gehalt muss auf ein Girokonto ausbezahlt werden. Der Inhaber muss identisch mit dem Antragsteller sein.
- Je nach Laufzeit des Kredits muss das Alter des Antragstellers zwischen 18 und 55 Jahren liegen.
Wer alle Voraussetzungen erfüllt erhält mit großer Wahrscheinlichkeit einen Kredit, der nicht in die Schufa eingetragen wird und für den auch keine Schufaauskunft erfolgt. Als Sicherheit wird eine Gehaltsabtretung vereinbart.
Der sichere Weg schuldenfrei zu werden ist die Privatinsolvenz. Denn nach 6 Jahren wird man unter bestimmten Vorraussetzungen von seiner Restschuld befreit und einem Neuanfang steht nun nichts mehr im Wege.
Ablauf eines Insolvenzverfahrens:
- Schuldenbereinigungsplan - Den Gläubigern wird ein Angebot unterbreitet, wie bestehende Schulden bereinigt werden.
- Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren - Das Insolvenzrecht schreibt vor, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern folgen muss. Wird dieser von nur einem Gläubiger abgelehnt, folgt das gerichtliche Insolvenzverfahren. Bei Erfolg wird die Tilgung der Schulden durch ein Treuhänderkonto abgewickelt.
- Insolvenzverfahren - Es wird bei dem zuständigen Amtsgericht ein Insolvenzantrag gestellt. Ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan wird den Gläubigern zugestellt. Wenn die Mehrheit der Gläubiger zustimmt, wird der Plan durchgeführt. Sollte dieses Verfahren ebenfalls scheitern, so wird vom Gericht ein Insolvenzverwalter bestimmt, der das Vermögen verwaltet und die Gläubiger auszahlt. Danach tritt die Restschuldbefreiung ein.
- Restschuldbefreiung Voraussetzung - Antrag auf Restschuldbefreiung stellen - Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen - Man muss sich während der Wohlverhaltensphase (6 Jahre) um eine angemessene Arbeitsstelle kümmern. Zumutbare Tätigkeiten dürfen nicht abgelehnt werden. Nach 6 Jahren wird man per Gerichtsentscheid von den Restschulden befreit.
Schwubs schon wieder ist ein Jahr vorbei und das Finanzamt meldet sich und möchte die Einkommensteuererklärung. Oh je, wo sind meine Belege vom letzten Jahr und wie war das noch mal, was kann ich bei meiner Steuererklärung alles absetzten oder geltend machen.
Ein Steuerberater für die Erstellung der Einkommensteuer ist mir zu teuer. Selber machen, ob das gut geht? Und ob. Ich hab mir das Programm Wiso gekauft und los gings. Das Programm für die Einkommensteuererklärung ist super. Schritt für Schritt wird man durch den Blätterwald geleitet und begleitet. Selbst die Anlagen werden vom Programm erstellt und mit der Steuererklärung ausgedruckt.
Zur Sicherheit habe ich nach Fertigstellung der Einkommensteuererklärung einen Steuerberater prüfen lassen. Es gab nichts zu beanstanden. Zeitaufwand für den Steuerberater 20 Minuten, dementsprechend niedrig war auch seine Rechnung.
Die von mir ermittelte Erstattung bei meiner Einkommensteuererklärung wurde vom Finanzamt bestätigt und überwiesen. Nächstes Jahr mach ich das wieder so.
Die meisten gehen davon aus, dass wenn sie ihre Buchhaltung an den Steuerberater übergeben, sie ein Komplettpakt incl. Beratung, Prüfung der Buchhaltung, und Abschlussarbeiten in Form einer Bilanz oder GuV gebucht haben.
Die ist jedoch nicht automatisch der Fall. Der Steuerberater führt ausschließlich die Arbeiten durch für die er beauftragt wurde, und dabei spielt es keine Rolle ob er an DATEV oder anderen angeschlossen ist. Also muss ich mir im Vorfeld im Klaren sein, was möchte ich. Dementsprechend sind die Kosten sehr verschieden.
- Abschlusserstellung in Form eine Bilanz oder GuV
- Übernahme der Buchungen
- Prüfung der Buchhaltung
- Beratung in Buchhaltungs- und Steuerfragen
Kosten sparen kann man, indem man sich ein einfaches Buchhaltungsprogramm kauft und selber bucht. Wer sich da nicht ran traut, hat die Möglichkeit die Buchhaltung an ein Buchhaltungsbüro abzugeben. Der Abschluss selber wird dann wieder vom Steuerberater übernommen.