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: 'Scheidung' :

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Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2009 ) - Richtlinie

Nettoeinkommen:            Alter des Kindes:
                 0 - 5   6 - 11  12 - 17 ab 18  Bedarfs–kontr.betrag
1.  bis 1500 281 322 377 432 770/900
2. 1501 - 1900 296 339 396 454 1000
3. 1901 - 2300 310 355 415 476 1100
4. 2301 - 2700 324 371 434 497 1200
5. 2701 - 3100 338 387 453 519 1300
6. 3101 - 3500 360 413 483 553 1400
7. 3501 - 3900 383 438 513 588 1500
8. 3901 - 4300 405 464 543 623 1600
9. 4301 - 4700 428 490 574 657 1700
10. 4701 - 5100 450 516 604 692 1800
  ab 5101 nach den Umständen des Falles

Geschrieben von Simone am Freitag 23. Oktober 2009

Neues Scheidungrecht

Das neue Scheidungsgesetzt trat am 01.09.2009 in Kraft. Durch die Änderungen im Scheidungsrecht, ist ein schnelleres Scheidungsverfahren möglich.

 

Altes Scheidungsrecht:
Dauer des Scheidungsverfahren – ca. 8 Monate – oftmals noch viel länger.
Dies lag an dem langwierigen Prozess der Ermittlung des Versorgungsausgleichs, der bisher zwingend notwendig war.

Neues Scheidungsrecht:
Nach dem neuen Scheidungsrecht muss der Versorgungsausgleich nicht mehr zwingend durchgeführt werden. Bei Ehen die nicht älter sind als drei Jahre wird nur ein Versorgungsaugleich durchgeführt, wenn ein Ehegatte darauf besteht, sonst generell nicht.

Bei Ehen die älter als 3 Jahre sind können die Partner auf den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise verzichten, wenn dadurch nicht eine Partei sittenwidrig benachteiligt wird.
Sollten die Scheidungswilligen den Versorgungsaugleich durchführen, dann können sie nach einer Verfahrensdauer von 3 Monaten beim Gericht den Vorzug der Scheidung beantragen.

Geschrieben von Simone am Freitag 23. Oktober 2009