Gründe für eine Abmahnung
Der Arbeitgeber hat das Rech, auf eine Leistungsverweigerungen oder ein Fehlverhalten unterschiedlichen Ursprungs mit einer Abmahnung zu reagieren. Die Abmahnung ist die gelbe Karte - Verwarnung - vor der Kündigung. Sollte das Fehlverhalten nicht abgestellt werden, oder wiederholt es sich, kann der Arbeitgeber kündigen. Es ist eine Chance für den Arbeitnehmer sein Verhalten zu ändern oder über sein Handeln nachzudenken ohne gleich seine Arbeit zu verlieren.
Gründe für eine Abmahnung
- Unentschuldigtes Fehlen
- Krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Ständige Unpünktlichkeit
- Zielvereinbarungen werden bewusst nicht eingehalten
- Leistungsverweigerung - Arbeitsverweigerung
- Privat Arbeiten während der Arbeitszeit
- Verstoß gegen die Schweigepflicht
- Verstoß gegen das Rauchverbot
- Verstoß gegen das Alkoholverbot
- ….
Keine Abmahnung vor einer Kündigung
- während der Probezeit
- in Kleinbetrieben unter 5 Mitarbeitern
Grenzfälle Kündigung oder Abmahnung
- Schwere Pflichtverletzung
- Ankündigung des Krankmachens
- Trotz Krankheit für Dritte arbeiten
- Urlaub ohne Genehmigung
- Lohnpfändung
In jedem Fall ist das klärende Gespräch mit dem Vorgesetzten der richtig Lösungsansatz. Manche Situationen entstehen auf Grund von Missverständnissen.